Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein
Allgemeine Erläuterungen zum Regionalplan
Die Regionalplanung bildet im System der räumlichen Planungen die teilräumliche Stufe der Landesplanung auf regionaler Ebene. Aufgaben und Organisation der Regionalplanung sowie der Gliederung des Landes in zwölf Regionen sind im Landesplanungsgesetz geregelt. Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg sind die zehn Regionalverbände, für die Gemeinde Hügelsheim der Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz in Karlsruhe. Gesetzliche Hauptaufgabe der Regionalverbände ist die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans. Sie wirken darüber hinaus auf die Verwirklichung des Regionalplanes hin und fördern die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest (Raumnutzungskarte und Strukturkarte). Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar. Der Regionalplan ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren ausgelegt und enthält Festlegungen zu anstrebenden
- Siedlungsstruktur
- Freiraumstruktur
- und zu den sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur.
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg – www.vm.baden-wuerttemberg.de)
Der Regionalplan für die Region Mittlerer-Oberrhein
Der derzeit gültige Regionalplan für die Region Mittlerer-Oberrhein wurde 2003 beschlossen. Teilfortschreibungen und Regionalplanänderungen ergänzen bzw. ersetzen planerische Festlegungen des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003.
Aktuell wird der Regionalplan Mittlerer-Oberrhein 2003 fortschrieben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Nach der am 16.07.2014 als Satzung genehmigten Teilfortschreibung „Oberflächennahe Rohstoffe – Kies und Sand“ sind auf Gemarkung Hügelsheim im Gewann „Jägerkopf“ im Rheinvorland eine Fläche als Vorranggebiet für den Abbau und eine weitere Fläche als Vorranggebiet zur Sicherung der oberflächennahen Rohstoffe – Kies und Sand“ ausgewiesen. Von einer zeitnahen Realisierung zum Kiesabbau auf diesen Flächen hat der Gemeinderat bisher noch abgesehen.
Hinweise zum Verfahren sowie alle Unterlagen zur Fortschreibung des Regionalplanes Mittler-Oberrhein finden sie auf der Homepage des Regionalverbandes Mittlerer-Oberrhein unter:
Stellungnahme der Gemeinde Hügelsheim zur Fortschreibung des Regionalplans
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/regionalplan-2022
Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG BW) erhielt die Gemeinde Hügelsheim Gelegenheit, sich mit Anregungen bis zum 30. Juni 2021 zu äußern.
Für die Gemeinde Hügelsheim hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juli 2021 die folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes einstimmig beschlossen.
Regionalverband Mittlerer Oberrhein HAUS DER REGION
Baumeisterstraße 2
76137 Karlsruhe
Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme der Gemeinde Hügelsheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG BW) nimmt die Gemeinde Hügelsheim zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 wie folgt Stellung. Diese Stellungnahme wurde mit Unterstützung durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Melchinger erstellt und von dem Gemeinderat von Hügelsheim in seinen Sitzungen am 10.05.2021 vorbesprochen und am 14.06.2021 so gebilligt.
Anbindung des Baden-Airparks an die Bundesautobahn A5
Im Textteil „Plansätze und Begründung“ für die Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2022 ist zu den Zielen und Grundsätzen der anzustrebenden räumlichen Entwicklung und Ordnung der Region in Ziff. 2 zur Regionale Siedlungsstruktur unter 2.4.2. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Abs. (5) als entwicklungspolitisch für die Region besonders bedeutsamer Schwerpunkt als Ziel (Z) aufgeführt u.a. der Bereich
Rheinmünster/Hügelsheim (Baden-Airpark) als Standort für gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungsnutzungen (besondere Eignung für flugaffines Gewerbe und innovative High-Tech-Betriebe)
Dies begrüßt die Gemeinde ausdrücklich. Allerdings muss dazu noch eine gute verkehrliche An-bindung geschaffen werden, die nicht ausschließlich die Gemeinde Hügelsheim belastet.
Der Kreistag hat auf Anraten des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Juli 2020 aus bekannten Gründen beschlossen, die Planfeststellung für die Ostanbindung des Baden-Airpark zurückzu-zunehmen. Im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans wurde nunmehr die äußere An-bindung des Baden-Airpark ersatzlos gestrichen. Das passt nicht zu dem vorgenannten raumordnerischen Ziel. Die Möglichkeiten für eine ausreichende äußere Anbindung des Baden-Airpark insbesondere durch einen direkten Autobahnanschluss müssen deshalb weiterhin in den Plansätzen des Regionalplans dargestellt werden, in vergleichbarer Weise, wie z.B. die angedachte B3-Umfahrung von Kuppenheim dargestellt ist, d.h. mit der rot gestrichelten Kennung „Neubau einer Straße mit unbestimmter Trassenführung (N) (Z), Plansatz 4.2.(2)“; ebenso ist die äußere Anbindung des Baden-Airpark auch in Kapitel 4 in der Tabelle 4.2 Z (2) als regionales Ziel aufzuführen.
Der Gemeinde Hügelsheim wurde dazu in Aussicht gestellt, dass ein Lenkungskreis mit Vertretern des Ministeriums, des Regierungspräsidiums, der Landkreisverwaltung, der Verkehrsbehörde gebildet wird, der in einem sog. „Runden Tisch“ über das weitere Vorgehen entscheiden und mögliche Lösungsvarianten unter Einbeziehung der Naturschutzverbände erarbeiten soll. Aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Sachlage muss der Autobahnanschluss (Ostanbindung) weiterhin im Regionalplan berücksichtigt werden. Im Zuge der Planfeststellung wurden darüber hinaus noch drei andere Varianten zur äußeren Anbindung des Baden-Airparks an die Bundesautobahn A5 eingebracht. Die Lärmbelastung – hauptsächlich durch den Schwerlastverkehr entlang der Hauptstraße – stellt für die Gemeinde Hügelsheim und ihre Bürger*Innen nach wie vor ein hohes gesundheitliches Risiko dar. Wir verweisen hierzu auf die bereits dem Regierungspräsidium Karlsruhe überlassenen Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren vom 4.4.2018, die als Mehrfertigung (Anlage 1) hier beigefügt ist.
Wir betonen mit aller Deutlichkeit, dass der fortgeschriebene Regionalplan die ergebnisoffene Variantenprüfung weiterhin ermöglichen muss und den aus der Anlage 1 ersichtlichen Planungsansätzen nicht entgegenstehen darf. Da die Gemeinde Hügelsheim von Anfang an der Konversion des ehemals militärischen Geländes zu einer zivilen gewerblichen und Flughafennutzung konstruktiv mitgewirkt hat, und dies im übergeordneten Interesse der gesamten Raumschaft geschah und geschieht, kann es nicht angehen, dass die Gemeinde Hügelsheim die Hauptlast der verkehrlichen Erschließung mit massiven Nachteilen für die Bewohner der Wohn-gebiete und die Entwicklung des Ortes auf Dauer zu tragen hat. Hier müssen auch andere in der Raumschaft ihren Beitrag leisten. Wir bitten um Berücksichtigung.
Wohnbauflächen
Die Gemeinde Hügelsheim hat sich mit der Thematik der Zukunftsperspektive und Entwicklung der Gemeinde im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
konstruktiv und intensiv auseinandergesetzt. Ziel war es hierbei, die künftige gemeindliche Ent-wicklung in ihrer Gesamtheit zu betrachten und regulierend diese Entwicklung zu steuern und zu fördern. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die städtebauliche Entwicklung mit den sozialen, wirtschaftlichen und umweltgerechten Anforderungen gesetzt und Rahmenbedingungen mit Schwerpunkten und Zielvorstellungen festgelegt.
Der nun vorliegende Entwurf des Regionalplans lässt dieser beabsichtigten städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Hügelsheim in ihrer Gesamtheit hinreichend Raum, da er der Gemeinde in den im ISEK festgelegten und geplanten Wachstumsrichtungen, nach Norden und Osten, den erforderlichen Handlungsspielraum gewährt. Dennoch gibt es von Seiten der Gemeinde dazu noch Änderungsbedarf. Zum einen betrifft dies die Flächen für die regionalplanerisch abgestimmten Siedlungserweiterungen (VRG Plansatz 2.4.3). Hier ist aufgrund der be-kannten PFC-Belastungen eine Ausweitung der Flächen für eine Siedlungserweiterung im nordöstlichen Randbereich der bebauten Ortsteils von Hügelsheim sinnvoll. Diese Änderung ist im beiliegenden Plan, gekennzeichnet mit der Nr. 2 dargestellt. Leider wird das Thema PFC-Belastung in den Gebietssteckbriefen nicht behandelt.
Hintergrund dieser Erweiterung der Siedlungsflächen ist eine flächenhafte Belastung mit der Chemikalie PFC (Plan 1) auf der gesamten Gemarkung. Zum Stichtag 31.12.2020 waren insgesamt 114 ha der Gemarkungsfläche mehr oder weniger stark mit der Chemikalie PFC belastet. Durch diese flächige Kontaminierung ist das Ausweisen von neuen Wohnbauflächen äußerst schwierig geworden und beeinträchtigt die städtebauliche Entwicklung von Hügelsheim ungemein; insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Anforderung an Bauflächen, die ge-sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bieten sollen.
Zwar wird durch diese teilweise großflächigen Bodenbelastungen das Planungsrecht der Gemeinde zur Schaffung von Wohnbauflächen auf den ersten Blick weder unmittelbar eingeschränkt, noch behindert noch gar ausgeschlossen. Jedoch ist bei einer monetären und wirtschaftlichen Betrachtung die Entwicklung von Flächen für den Wohnbedarf auf PFC-belasteten Flächen, mit all ihren Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie den flankierenden Vorgaben aus dem Bodenschutzrecht, bei genauer Betrachtung nicht vermittelbar und nicht machbar. Aufgrund dieser starken PFC-Belastung auf landwirtschaftlichen Flächen ist es zukünftig äußerst schwierig, Flächen zu generieren, auf welchen eine zielführende Bauland-entwicklung zu vertretbaren Kosten überhaupt möglich ist. Daraus resultiert die Bitte, die Fest-legung der Flächen für die Siedlungserweiterung, wie im beiliegenden (Plan Nr.2) darge-stellt, anzupassen.
Dabei ist die Gemeinde aufgrund der Beeinträchtigung aus der PFC-Belastung darauf bedacht, mit den wenigen unbelasteten Flächenressourcen sorgsam umzugehen und diese auch vorrangig der Wohnbebauung zuzuführen. Eine weitere solche Fläche befindet sich im Hochgestade am nordwestlichen Ortsrand und grenzt an den Gestadebruch an. Diese Fläche ist in dem Fortschreibungs-Entwurf des Regionalplans als ein in die vorhandenen Siedlungsflächen hineinragender Außenbereichs-Sporn und als Bestandteil des regionalen Grünzugs dargestellt. Die Fläche hat eine Größe von ca. 0,7 ha und ist eingerahmt von bereits überplanten Flächen, wie in den beiliegenden Plänen (Nr.3, 3a, 3b, 3c) ersichtlich. Diese Fläche ist bis dato nicht im rechts-kräftigen FNP enthalten. Da dieses Areal bereits von einer Bebauung eingegrenzt ist, bietet sich diese für eine Nachverdichtung an.
Die Verwaltungsgemeinschaft Sinzheim / Hügelsheim ist derzeit dabei, den Flächennutzungs-plan fortzuschreiben mit dem Zieljahr 2035. Dabei ist ebenfalls beabsichtigt, die vorgenannte Fläche für die Nachverdichtung als Wohnbaufläche (W) darzustellen. Dazu muss die derzeitige Darstellung in den Planunterlagen zu der Regionalplanfortschreibung entsprechend geändert und auch der regionale Grünzug, welcher sich flächendeckend über das gesamte Tiefgestade der Gemeinde Hügelsheim erstreckt, und der bis in diese Fläche hineinreicht, an dieser Stelle angepasst werden. Dieses Areal befindet sich im Hochgestade. Wir bitten, dies so aufzunehmen.
Bitte lassen Sie es uns wissen, sofern es zu unserer Stellungnahme noch Fragen oder weiteren Gesprächsbedarf gibt. Die Unterzeichnerin steht gemeinsam mit dem Rechtsberater der Gemeinde, Herrn Rechtsanwalt Dr. Melchinger, dafür zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Cee
Alle, die Gemeinde Hügelsheim betreffenden textlichen und zeichnerischen Vorlagen zur Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer-Oberrhein, finden sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Hügelsheim unter
www.huegelsheim.de > Gemeinderat Ratsinformationssystem > Sitzungskalender Gemeinderat 14.07.2021 > Tagesordnung TOP 7