Grundlage
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erfordert eine Lärmaktionsplanung für Lärm von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Industrie- und Gewerbebetrieben sofern gewisse Grenzwerte überschritten werden. Dies wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §47 in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliche Inhalte / Kernaussagen:
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.
Fakten:
Unverhältnismäßig hohe Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt von Hügelsheim (L75) und gleichzeitig starkem Schwerverkehr, dadurch bedingt Überschreitung der Grenzwerte mit sehr hohen, teilweise gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen.
Status Gemeinde Hügelsheim:
27.08.2018: Erstellung eines Entwurfs zur Lärmaktionsplanung durch Köhler & Leutwein / Ingenieurbüro für Verkehrswesen im Auftrag der Gemeinde
20.10. – 20.11.2018: Offenlage der Unterlagen und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
09.12.2019: Verabschiedung durch den Gemeinderat und damit in Kraft getreten
20.12.2019: Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten
06.02.2020: Berichterstattung der Gemeinde gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Realisierte Maßnahmen:
2007: Einrichtung von Blitzanlagen an beiden Ortsausgängen
2018: Anordnung Tempo 30 km/h ganztags Hauptstraße
2018: Wechselnde Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in allen Straßen
2019: Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung – Umleitung der LKW südlich von Hügelsheim über die K3758 durch Beschilderung mit Hinweis auf Grenzübergang Frankreich
Offene, geplante Maßnahmen:
- Durchfahrtsverbot für Schwerverkehr und Umleitung auf Umgehungsstraßen
- Umgestaltung der Ortsdurchfahrt (Verringerung der Fahrbahnbreite Richtung Mitte auf 6,50 m)
- Aufbringung von Fahrradschutzstreifen
- Aufbringung von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen
- Prüfung für Gebäude mit Lärmüberschreitungen inwieweit Förderprogramm für den Einbau von Lärmschutzfenster in Anspruch genommen werden können