Lärmaktionsplanung

Grundlage

EU-Umgebungslärmrichtlinie  2002/49/EG erfordert eine Lärmaktionsplanung für Lärm von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Industrie- und Gewerbebetrieben sofern gewisse Grenzwerte überschritten werden. Dies wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §47 in nationales Recht umgesetzt.

Wesentliche Inhalte / Kernaussagen:

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

Fakten:

Unverhältnismäßig hohe Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt von Hügelsheim (L75) und gleichzeitig starkem Schwerverkehr, dadurch bedingt Überschreitung der Grenzwerte mit sehr hohen, teilweise gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen.

Status Gemeinde Hügelsheim:

27.08.2018: Erstellung eines Entwurfs zur Lärmaktionsplanung durch Köhler & Leutwein / Ingenieurbüro für Verkehrswesen im Auftrag der Gemeinde

20.10. – 20.11.2018: Offenlage der Unterlagen und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

09.12.2019: Verabschiedung durch den Gemeinderat und damit in Kraft getreten

20.12.2019: Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten

06.02.2020: Berichterstattung der Gemeinde gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Realisierte Maßnahmen:

2007: Einrichtung von Blitzanlagen an beiden Ortsausgängen

2018: Anordnung Tempo 30 km/h ganztags Hauptstraße

2018: Wechselnde Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in allen Straßen

2019: Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung – Umleitung der LKW südlich von Hügelsheim über die K3758 durch Beschilderung mit Hinweis auf Grenzübergang Frankreich

Offene, geplante Maßnahmen:

Weiterführende Informationen:

Hintergrundinformationen des Ministeriums für Verkehr Baden – Württemberg sind hier ersichtlich

Berichterstattung an die EU durch die Gemeinde sind hier ersichtlich (PDF Download)

Rechtliche Wirkung des Lärmaktionsplans ist hier ersichtlich