Status “Runder Tisch” im März 2023

Update zur Bürgerbeteiligung: Aktive Mitwirkung an Arbeitsgruppen und Variantenvorschlägen für die Verkehrsplanung in Hügelsheim

Nach der Einladung im Februar letzten Jahres haben wir zwischenzeitlich an allen 5 Arbeitsgruppensitzungen zu den Themen Umwelt, Sozio-Ökonomie und Verkehr mit mehreren Teilnehmern aktiv mit zahlreichen Beiträgen und Ausarbeitungen teilgenommen. Wir haben weiterhin auch mit einem Vertreter an den 5 Arbeitskreissitzungen teilgenommen.

Das Landratsamt hat am 12.05.2023 eine Broschüre veröffentlicht, die die Zusammensetzung und den geplanten Lauf der Dinge sehr übersichtlich aufzeigt. Die nachfolgend eingefügten Folien sind dieser Broschüre entnommen.

Wir sind hier neben verschiedenen Behörden und Kommunen die einzige Bürgerbeteiligung:

Das Projekt gestaltet sich folgendermaßen:

Zu allen drei Themenbereichen wurden durch die Teilnehmer Kriterienpunkte gesammelt und dann drei Kategorien zugeordnet (siehe unten).

Hierbei sind absolute KO-Kriterien solche, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder durch faktische Dimension den sofortigen Ausschluss einer Variante bewirken. Relative KO-Kriterien hingegen führen ggf. erst im Zusammenwirken mit anderen Kriterien zu einem Ausschluss. Anhand der ergänzenden Kriterien sollen dann die verbleibenden Varianten bewertet werden, die nicht durch ein absolutes oder relatives KO-Kriterium ausgeschieden sind.

Von jeder teilnehmenden Interessengruppe und Behörde konnten drei präferierte Trassenvorschläge eingereicht werden. So wurden neben der Null-Variante (Beibehaltung des status quo ohne weitere Veranlassung) insgesamt 20 weitere, teils auch ähnliche Trassen vorgeschlagen.

Seitens unserer Interessengemeinschaft wurden folgende Varianten eingereicht:

Variante 15 Nordanbindung mit Untertunnelung der Hauptstraße in Hügelsheim
Variante 16 Ostanbindung an die BAB 5 mit Untertunnelung im Naturschutzgebiet
Variante 17 Nordwestanbindung über die Rheinseitenstraße K 3758

Eine erste Überprüfung auf absolute KO-Kriterien (siehe oben in grün) führte dazu, dass bereits 11 der 21 Varianten ausgeschlossen werden müssen. Neben der Null-Variante sind noch 9 Varianten im Rennen. Unsere 3 eingereichten Varianten sind noch mit dabei.

In einer zweiten Runde der Überprüfung auf absolute KO-Kriterien (siehe oben in rot) werden Flächenschutz und nationaler Artenschutz zu bewerten sein. Die Runde wird dann abgehalten werden können, sobald das hierzu in Auftrag gegebene Gutachten vorliegen wird.

Der Fortgang des Verfahrens bis hin zum gemeinsam angestrebten Vorschlag einer Vorzugsvariante wurde in der Broschüre des Landratsamts ebenfalls wie folgt skizziert:

Auswahlprozess einer Vorzugstrasse
Nächste Schritte