Hügelsheim benötigt zeitnahe Verkehrsentlastung
Durch die Nichtrealisierung des Autobahnanschlusses müssen von neuem wieder Varianten erarbeitet werden. Nach unserer Einschätzung ist davon auszugehen, dass wohl nochmals weitere 10 Jahre vergehen werden, bis baulichen Maßnahmen über ein neues Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können.
Mögliche Varianten sind derzeit nicht definiert, ebenso fehlen jegliche Aussagen über einen Straßenbaulastträger. Auch hat das Landratsamt Rastatt zuletzt kundgetan, ein neues Planfeststellungsverfahren nicht federführend durchführen zu wollen.
Neue Varianten für die Verkehrsentlastung sind zu entwickeln und zu planen. Ein Variantenvergleich ist durch ein unabhängiges Ingenieurbüro durchzuführen mit einer anschließenden Bewertung nach noch zu definierenden Kriterien, die für Hügelsheim wichtig sind.
Nach dem „Ladenburger Gutachten“ fehlen weiter definierte Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen.
Gemeinsam mit den Bürgern von Hügelsheim, Gemeinderäten und Bürgermeisterin wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, die zu einer Entlastung des Verkehrsaufkommens führen, aber keinesfalls zu einer Verlagerung innerhalb der Ortsteile führen dürfen.
Projekte und Vorschläge zu einer Entlastung des Verkehrsaufkommens in der Hauptstraße von Hügelsheim müssen zeitnah geprüft werden. Die Randbedingungen hinsichtlich einer möglichen Realisierung sind abzuklären. Ziel muss ein priorisierter und zeitlich avisierter Maßnahmenkatalog sein.
Schwerpunkt für uns ist die Verkehrsentlastung für Hügelsheim. Durch den Personenverkehr zum Flughafen und insbesondere den Schwerlastverkehr zum Baden-Airpark werden die Anwohner von Hügelheim mit Lärm und Schadstoffen in nicht zumutbarer Weise belastet.
Wir erwarten die Unterstützung der überregionalen Mandatsträger im Kreis, Land und Bund.
Kriterien - die für Hügelsheim wichtig sind
Raumstruktur
- Die Hügelsheimer Siedungsentwicklungsmöglichkeiten müssen enthalten bleiben.
- Keine Inanspruchnahme von ackerbaulich genutzten Flurstücken
- Die Attraktivität von Hügelsheim, z.B. Erholungswirkung oder Zugang zu den Naherholungsgebieten muss erhalten bleiben.
- Alle Maßnahmen müssen konform zu ISEK 2040 geplant und umgesetzt werden.
Verkehrliche Bewertung:
- Die Hauptstraße in Hügelsheim muss von Verkehr, Abgas und Lärm entlastet werden.
- Hügelsheim muss als Ganzes von Verkehr, Abgas und Lärm entlastet werden.
- Die Attraktivität der Anbindung muss auch nach Fahrzeit und Länge der Anbindung betrachtet werden.
- Die ÖPNV-Anbindung des Baden Airparks muss verbessert werden.
Umweltverträglichkeit:
- Die naturschutzfachlichen Schutzgüter, wie Artenschutz und FFH-, bzw. Natura 2000-Gebiete müssen berücksichtigt werden. Eingriffe müssen entsprechend ausgeglichen werden können.
Umsetzung/Machbarkeit:
- Die Genehmigung und Umsetzung der Maßnahme muss möglichst zeitnah realisierbar sein.
- Um eine Maßnahme real umsetzen zu können, muss ein Kostenträger gefunden werden. (Förderfähigkeit)
Wirtschaftlichkeit:
- Die zu erwartenden Kosten einer Maßnahme müssen betrachtet werden!
- Der Gemeinde Hügelsheim dürfen zukünftig keine Kosten für den laufenden Betrieb entstehen.
- Die Erdmassenbilanz muss ebenfalls betrachtet werden, da im Zusammenhang mit PFC weitere noch nicht vorhersehbare Kosten anfallen werden.
Sicherheitstechnische Beurteilung:
- Temporäre Beeinträchtigungen der Anwohner und des Verkehrs während der Umsetzung der Maßnahme sollten berücksichtigt, und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung mit eingeplant werden.
Mögliche Varianten zur Anbindung des Baden-Airparks
Varianten 1 – 7 aus dem Planfeststellungsverfahren
Zusätzliche Varianten
Eine Bewertungsmatrix und Erläuterungen zu den Varianten kann hier eingesehen werden.